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Ratsberichte 2024

24. April 2024
Die Sitzungen des Gemeinderats werden jeweils in einem Kurzbericht zusammengefasst und veröffentlicht. Meldungen, die vorher oder separat amtlich publiziert werden müssen, werden im Ratsbericht nicht mehr detailliert aufgeführt oder mit einem Link zur entsprechenden Online-Information versehen.

Finden Sie hier die Zusammenfassung aller Sitzungen des Gemeinderats im 2024.

März 2024

Schlussabrechnung Beleuchtung für Ausstellungsräume des Ortsmuseums

Der Gemeinderat genehmigte im Juni letzten Jahres die Erneuerung der Beleuchtung im Ortsmuseum «Bären». Nun lag die Schlussabrechnung zur Genehmigung vor.

Tabelle 3

Für die identischen Ausstellungsräume 1+2 wurde nur eine Skizze für die Berechnung der Ribag-Lampen angefertigt. Darum wurde bei der Offerte nur die Bestückung für einen, statt zwei Ausstellungsräume gerechnet. Im Zuge der Arbeiten wurden gleichzeitig alle Schalter und Steckdosen ausgewechselt. Zudem wurden die alten Boden-Spotlampen ersetzt, wie auch die Untersichtbeleuchtung der Küchenkombination im Bärenkeller. All diese Arbeiten inkl. Material führten zu Mehrkosten von CHF 5'234.00.

Schlussabrechnung Umrüstung öffentliche Beleuchtung auf LED 2023

Der Gemeinderat stimmte im Mai 2023 einem Kredit von CHF 150'000.00, inkl. MWST, für die Umrüstung der öffentlichen Beleuchtung auf LED zu. Der Gemeinderat genehmigte nun die Schlussrechnung im Gesamtbetrag von CHF 129’185.05.

Tabelle 4

Umrüstung öffentliche Beleuchtung auf LED 2024 – Projekt- und Kreditgenehmigung

Der Gemeinderat genehmigte die weitere Umrüstung der öffentlichen Beleuchtung auf LED. Dazu wurde ein Kredit von CHF 140'000.00, inkl. MWST, bewilligt.

Das Energiesparpotenzial durch die Umrüstung auf LED-Leuchten liegt im Schnitt bei 70 % und dies trotz heute bereits vorhandener energieeffizienter Leuchten. Die Einsparpotenziale in den einzelnen Strassenzügen können jeweils differieren. Dies hängt damit zusammen, dass jede Strecke individuell beurteilt wird und je nach Effizienz und Beleuchtungsstärke der alten Beleuchtung sowie dem Bedarf der neuen Beleuchtung unterschiedliche Ersparnisse möglich sind.

Personenunterführung Seebad; Übertragung vom Kanton Zürich an die Gemeinde Richterswil

Der Kanton Zürich ist verpflichtet, das öffentliche Strassennetz bis 2023 behindertengerecht auszugestalten. Daher hat er die Personenunter- und Personenüberführungen (PU) des Kantonsstrassennetzes auf ihren Anpassungsbedarf hin überprüft. Der Kanton Zürich hat vor, PU nur noch an Standorten, an denen Querungen erforderlich und keine Fussgängerstreifen möglich sind, zu betreiben.

Besteht aus Sicht des Kantons kein Interesse an der Querung oder kann die Querung mit einem Fussgängerstreifen gelöst werden, soll die PU entweder im Zuge der nächsten Strassensanierung durch den Kanton zurückgebaut oder an die Gemeinde abgegeben werden.

Der Kanton Zürich bezeichnete kein Interesse an der PU Seebad, da für den Zugang zum Seeuferweg Alternativen vorhanden sind, der Zugang zum Seebad Richterswil nicht als besonderes Schutzbedürfnis beurteilt wird und diese nicht als Zugang zu einer Haltestelle des öffentlichen Verkehrs dient.

Die PU Seebad verläuft unter der Seestrasse und ermöglicht den direkten Zugang zum Seebad. Die Übernahme dieser PU ist deshalb im Interesse der Gemeinde Richterswil.

Der Gemeinderat stimmte daher der Übertragung der PU Seebad vom Kanton Zürich an die Gemeinde Richterswil zu und wird diese weiter betreiben. Der Kanton schreibt den Betrag von CHF 145'000.00, welche für den Rückbau angefallen wäre, der Gemeinde Richterswil gut.

Jahresrechnung 2023

Medienmitteilung: Rechnung 2023 schliesst mit einem Plus von 2.2 Mio CHF ab

Revision Pumpen der Wasserversorgung

Im März 2023 wurden alle Pumpen einer ausführlichen Zustandsanalyse bezüglich Hydraulik und der Elektromotoren unterzogen. Von acht Pumpen sind fünf Pumpen in gutem bis sehr gutem Zustand. Drei Pumpen sind ausserhalb des Verschleissbereiches.

Aufgrund der Zustandsanalyse und um die Versorgungssicherheit weiterhin zu gewährleisten, müssen zwei grossen Sulzer Pumpen komplett revidiert und eine kleine Allweiler Pumpe ersetzt werden.

Der Gemeinderat genehmigte für die Revision der Pumpen einen Kredit in Höhe von CHF 143'000.00, inkl. MWST.

Submission, Anlagepflege und Bestattungsarbeiten - Arbeitsvergabe 2024 bis 2028

Der Gemeinderat erteilte den Auftrag für die Anlagepflege und die Bestattungsarbeiten für den Friedhof Richterswil in der Höhe von CHF 118'598.70. Die Arbeiten wurden im Submissionsverfahren für die Dauer von 2024 bis 2028 vergeben.

Sanierung Dienstwohnung im Schulhaus Feld 2 für Neuvermietung

Der Gemeinderat genehmigte für die Sanierung der Dienstwohnung im Schulhaus Feld 2, gebundene Ausgaben von CHF 42'000.00, inkl. MWST. Die letzte Sanierung der Wohnung fand vor ca. 20 Jahren statt. Die Sanierung ist daher für die Neuvermietung notwendig.

Schulhaus Boden – Neue Schliessanlage

Die Schliessanlagen sämtliche Schulanlagen in der Gemeinde werden etappenweise erneuert. Die Schliessanlage der Schulanlage Bodoen ist die letzte, welche erneuert werden muss.

Der Gemeinderat genehmigte dafür die Ausgaben von CHF 156'745.00, inkl. MWST.

Sanierung Dachgeschosswohnung Dorfstrasse 53 für Neuvermietung

Der Gemeinderat genehmigte für die Sanierung der 2-Zimmerwohnung im Dachgeschoss der Dorfstrasse 53 gebundene Ausgaben von CHF 48'000.00, inkl. MWST. Während der Wohndauer der vorherigen Mieterin seit 2001 wurden keine Sanierungsarbeiten mehr ausgeführt. Die Sanierung ist daher für die Neuvermietung notwendig.

 

Februar 2024

Schlussrechnung Erweiterung Schulanlage Töss

An der Urnenabstimmung vom 4. März 2018 stimmte die Bevölkerung dem Projekt- und Ausführungskredit für die Erweiterung der Schulanlage Töss in Höhe von CHF 15.9 Mio. mit einer Kostengenauigkeit von
+/- 15 %.

Der Kostenvoranschlag für die Ausführung des Projekts ergab wesentlich höhere Kosten in den Positionen des Tiefbaus, als zum Zeitpunkt der Urnenabstimmung angenommen. Aufgrund dieser Erkenntnis und um die Kostengenauigkeit einzuhalten, genehmigte der Gemeinderat im November 2018 eine Kreditüberschreitung von CHF 1'590'000.00. Daraus resultierten bewilligte Gesamtausgaben in Höhe von CHF 17'490'000.00.

Die Bauarbeiten konnten mittlerweile abgeschlossen werden. Dem Gemeinderat lag nun die Schlussrechnung im Gesamtbetrag von CHF 17’091'590.04, inkl. MWST, zur Genehmigung vor. Diese wurde genehmigt.

Tabelle

Schlussrechnung Sanierung WC-Anlagen Hornareal

Der Gemeinderat genehmigte die Schlussrechnung für die Sanierung der WC-Anlagen auf dem Hornareal im Gesamtbetrag von CHF 227’271.55.

Tabelle 2

Die Kreditüberschreitung ist mehrheitlich gestiegenen Kosten vom Zeitpunkt der ersten Offerte bis zur definitiven Ausführung geschuldet. Ausserdem wurde nachträglich ein wasserabweisendes Material für die Trennwände gewählt und nach der Demontage der alten sanitären Anlagen eine sanierungsbedürftige Leitung entdeckt. Das regelmässige Abpumpen des angemieteten WC-Wagens und das Umrüsten aller Lampen auf LED durch das EKZ wurden im Vorfeld nicht kalkuliert, weshalb auch hierbei Mehrkosten entstanden.

Sportanlagen Burgmoos und Sternen – 3-Jahresvertrag für Grünpflege

Der Gemeinderat genehmigte den 3-Jahresvertrag (2024 bis 2026) für die Pflegearbeiten der Sportanlagen Burgmoos und Sternen sowie die dadurch jährlichen anfallenden Ausgaben in Höhe von CHF 41'307.10 (total CHF 123'921.30).

Genehmigung Dienstbarkeitsvertrag Röhrensteg über die Sihl

Der Gemeinderat stimmte dem Dienstbarkeitsvertrag betreffend der Eigentums- und Unterhaltsverhältnisse zum Röhrensteg über die Sihl, welcher für den Wassertransport des Quellwassers vom Rossberg durch einen Neubau ersetzt wurde, zu.

 

Januar 2024

Schlussrechnung IT-Vernetzung der Gemeindebauten Richterswil

An der Urnenabstimmung vom 30. November 2014 hat die Bevölkerung dem Verpflichtungskredit für die IT-Vernetzung der Gemeindebauten Richterswil in Höhe von CHF 1'600'000 zugestimmt. Der Gemeinderat genehmigte nun die Schlussrechnung im Gesamtbetrag von CHF 1'773’267.75.

Gesamtprojekt Kredit CHF 1'600'000.00
  Abrechnung CHF 1'773'267.75
  Kreditüberschreitung 10,8% CHF 173'267.75

Genehmigung Teilrevision Entschädigungs-Reglement für Behörden

Der Gemeinderat genehmigte die Teilrevision des Entschädigungs-Reglements für Behörden (ER, SRR 110.11) rückwirkend per 1. Januar 2024. Das Entschädigungs-Reglement für  Behörden regelt unter anderem für alle nicht vom Volk gewählten Mitglieder von Kommissionen oder Arbeitsgruppen (und nebenamtlichen Funktionäre) der Gemeinde Richterswil die jährlichen Entschädigungen und weitere Vergütungen.

Das Reglement bedurfte aufgrund von Änderungen in der Praxis und auf Ersuchen des Feuerwehrkommandos einer Überarbeitung. Die Teilrevision beinhaltet die Anpassung der Entschädigungsansätze der Feuerwehr (Art. 7) und Aufhebung des Art. 8 Ziviler Gemeindeführungsstab GFO.

Entschädigungsreglement für Behörden (ER)

Neues Traulokal Richterswil

Die Gemeinde Richterswil gehört seit dem 1. Januar 2003 dem Zivilstandskreis Wädenswil an, weshalb das Zivilstandswesen der Stadt Wädenswil unter anderem auch Trauungen für die Gemeinde Richterswil durchführt. Bisher konnten Brautpaare auf Wunsch im Traulokal Richterswil getraut werden. Dieses befindet sich im Gemeinderatssaal an der Seestrasse 19, 8805 Richterswil, im 2. Obergeschoss.

Das Zivilstandswesen Wädenswil informierte die Gemeinde Richterswil, dass das Traulokal in Richterswil aufgrund der nicht vorhandenen Barrierefreiheit nicht rechtskonform sei. Der Gemeinderatssaal kann deshalb nicht mehr als Traulokal genutzt werden. Die bereits vereinbarten Trauungen für das Jahr 2024 werden noch wie geplant stattfinden.

Um weiterhin Trauungen in Richterswil zu ermöglichen erklärt der Gemeinderat den Rosengartensaal, Dorfstrasse 75, 8805 Richterswil der Reformierten Kirchgemeinde als neues Traulokal. Öffentliche Traulokale sind für die Paare kostenlos, weshalb die Gemeinde Richterswil die Mietkosten für den Rosengartensaal übernimmt. Dazu wurden vom Gemeinderat jährlich wiederkehrende Kosten von CHF 1'000.00 genehmigt.

Seeuferaufwertung Richterswil: Projekt Baumtraum

Die Vereine Artpark, Kunst Du? und IG-Baumfreunde, vertreten durch den Künstler und Kurator Al Meier, möchten aus den Baumstämmen der im Zuge der Seeuferaufwertung Richterswil gefällten Kastanien Holzskulpturen gestalten. Diese sollen anschliessend im Juni 2024 rund um das Gemeindehaus aufgestellt und schlussendlich Verkauft werden.

Der Gemeinderat unterstützt dieses Vorhaben ideell und stellt das Areal rund um das Gemeindehaus ohne Kostenfolge zur Verfügung.

Tempo-30-Zone «Dorf» und «Burghalden»

Nachdem während der öffentlichen Auflage zum Strassenbauprojekt zur Einführung der Tempo-30-Zone «Dorf» im Dezember 2023 keine Einsprachen eingegangen sind, wurde das Projekt vom Gemeinderat festgesetzt.

Die bauliche Umsetzung findet voraussichtlich im Frühling/Sommer 2024 statt.

Für die Tempo-30-Zone «Burghalden» sind während der öffentlichen Auflage Einsprachen eingegangen, welche derzeit noch bearbeitet werden.

Verlängerung des Nachführungsvertrags für die amtliche Vermessung

Der Gemeinderat stimmt der Verlängerung des Nachführungsvertrags amtliche Vermessung mit der Geoinfra Ingenieure AG zu. Die Verlängerung wird im digitalen Amtsblatt publiziert.

Erneuerung Dienstleistungsvertrag zur Prüfung und Kontrolle von Beförderungsanlagen

Seit 1995 führt die Fiba Fachinspektorat für Beförderungsanlagen GmbH, Rudolfstetten, die Baubewilligungen und periodischen Kontrollen der Aufzugsanlagen in der Gemeinde Richterswil durch. Der Wechsel der Rechtsform zur Fiba Fachinspektorat AG wurde als Gelegenheit genutzt, den Dienstleitungsvertrag zu erneuern. Der Gemeinderat stimmte der Erneuerung des Dienstleistungsvertrags zu.

Abnahme Revisionsbericht Sachbereichsprüfung Gebühren und Geldverkehrsprüfung

Der Gemeinderat nahm den Revisionsbericht der Revisionsstelle Revipro AG über die Sachbereichsprüfung Gebühren und Geldverkehrsprüfung ab.

Neues Reglement über das gemeinderechtliche Ordnungsbussenverfahren

Bisher wurden die Bestimmungen zum gemeinderechtlichen Ordnungsbussenverfahren in Form eines Anhangs zur Polizeiverordnung geführt. Diese Bestimmungen werden neu im vom Gemeinderat erlassenen «Reglement über das gemeinderechtliche Ordnungsbussenverfahren» festgeschrieben, welches per 1. Juli 2024 in Kraft gesetzt wird, sofern die Gemeindeversammlung vom 19. Juni 2024 der Totalrevision der Polizeiverordnung zustimmt.